Die 10 besten Scheidungstipps

Wenn Sie diesen Text lesen, befinden Sie sich höchstwahrscheinlich in einem schwierigen Entscheidungsprozess. Vielleicht wollen Sie die Scheidung vermeiden und sich gegen den Scheidungsantrag Ihres Ehepartners wehren. In einer solchen Situation ist guter Rat teuer. Wir haben deshalb 10 Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihre Scheidung hinauszögern und vielleicht sogar verhindern können. Natürlich können wir Ihre Situation nicht beurteilen. Aber denken Sie daran: Ein Ende mit Schrecken ist immer besser als ein Schrecken ohne Ende.

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Bevor Sie sich trennen, sollten Sie einen anwaltlichen Rat einholen. Gerne können Sie von uns eine erste kostenfreie Ersteinschätzung erhalten. Einfach anrufen: 0361 644 331 15.

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Trennen Sie Ihre Konten, denn Fragen der Kontenverfügung führen immer wieder zu Streit und bei beiderseitiger Verfügungsmacht über das Konto wird ein Konto schon gern einmal abgeräumt, wenn es um Trennung und Scheidung geht.

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Gehen Sie möglichst nicht auf Konfrontationskurs, sondern versuchen Sie, in Ruhe mit dem Partner / der Partnerin zu sprechen. Unter Umständen bietet sich ein Ehevertrag an, auch wenn dieser inhaltlich auf die Beendigung der Ehe gerichtet ist.

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Dadurch kann man das Scheidungsverfahren auf die Scheidung selbst reduzieren und einen Haufen Geld sparen.

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Wenn man sich trennt, stellt sich die Frage der Aufteilung des Hausrates. Versuchen Sie, sich ruhig darüber zu verständigen, wer was erhalten soll bzw. mitnehmen kann. Streit hierüber, unter Umständen sogar vor Gericht, heizt die Stimmung oftmals auf und führt nicht wirklich weiter. Wollen Sie wirklich das Teeservice durch den Familienrichter oder die Familienrichterin aufteilen lassen?

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Wird die Trennung vollzogen, stellt sich die Frage nach Trennungsunterhalt. Dieser steht dem Partner maximal bis zur rechtskräftigen Scheidung zu. Wie dieser sich berechnet, zeigen wir Ihnen. Erst wenn eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung eines Unterhalts in bestimmter Höhe erfolgt, kann ein Zahlungsverzug begründet werden. Mit anderen Worten: Sie können nicht für vergangene Monate Trennungsunterhalt verlangen, wenn Sie nicht schon zur Zahlung eines bestimmten Betrages zu einem bestimmten Zeitpunkt (Inverzugsetzung) aufgefordert haben.

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Stichtag für den Zugewinn ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt worden ist. Dann endet die Ehe im Sinne des Gesetzes, soweit es um Zugewinn geht.

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Versorgungsausgleich kann man wirksam durch einen Ehevertrag ausschließen, mit der Folge, dass die eigene Rente unangetastet bleibt.

9

Der Stichtag für den Versorgungsausgleich entspricht wiederum dem Tag, an dem der Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt worden ist.

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Wenn man sich über alle Dinge wie Hausrat, Übernahme der Ehewohnung, Zugewinn und Unterhalt einigt, wird das gerichtliche Verfahren auf die Scheidung reduziert. Dann ist es nicht notwendig, dass sich jeder einen Rechtsanwalt nimmt. Kostentechnisch ist es sogar eher sinnvoll, dass man dann sogar vereinbart, die Kosten eines Anwalts jeweils anteilig zu übernehmen. Aber Achtung: Der Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Das funktioniert also nur, wenn wirklich alle streitigen Punkte vorab geklärt sind.

Ihr Rechtsanwalt Michael Borth
– bundesweit tätig –

Tel.: 0361 644 331 15